Hinweise für das Entschuldigungsverfahren im Sportunterricht

Sollte ein Schüler/eine Schülerin nur am Sportunterricht nicht aktiv teilnehmen können, ansonsten aber schultauglich sein, muss er/sie trotzdem am Unterricht anwesend sein (auch nachmittags bzw. während Randstunden). Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Sportlehrer möglich. Bitte tragen Sie dies auch in das Entschuldigungsbuch ein, damit der Sportlehrer weiß, dass die Verletzungen bekannt sind.


Bei unentschuldigtem Fehlen während Leistungsmessungen im Sportunterricht ist laut Notenverordnung die Note „ungenügend“ zu erteilen.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Die Sportlehrer/innen des FAG