Gemeinschaftskunde In der Landesverfassung von Baden-Württemberg ist im Artikel 12 politische Verantwortlichkeit als Erziehungsziel definiert. Es heißt an dieser Stelle: „Die Jugend ist (…) zu politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen“. Das Fach Gemeinschaftskunde erfüllt diesen Auftrag in unterschiedlichen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen ab Klasse 8 bis zum Abitur. Beginnend mit der Vermittlung des Daseins des Menschen als soziales Wesen, seiner Sozialisation und Verortung in Familie und Gesellschaft, über die Bedeutung von politischen Prozessen auf kommunaler, landesweiter und bundesweiter Ebene bis hin zu den Belangen der Staatengemeinschaft der EU und der internationalen Politik deckt das Fach Gemeinschaftskunde alle Bereiche dieses Auftrages der Landesverfassung ab. Wie kaum ein anderes Unterrichtsfach lebt Gemeinschaftskunde von Pluralismus und der Auseinandersetzung mit anderen Ansichten, Werten und Lebensentwürfen. Daher ist gerade in diesem Schulfach ein multiperspektivischer Zugang und die vielseitige Auseinandersetzung mit der Gesellschaft und den politischen Feldern besonders wichtig und unser Auftrag.

 

Kahoot (Rätsel) zum neuen Kabinett unter Olaf Scholz (Dez. 21) (von L. Weimann)